Barrierefreiheitserklärung
Die BMW AG (nachfolgend „BMW") gestaltet ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes des Bundes (BFSG) barrierefrei. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf der www.rentaride.bmw-motorrad.com.
Insbesondere verpflichtet das BFSG Diensteanbieter u.a. dazu, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zu gestalten, sodass diese für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Diese Anforderungen werden konkretisiert durch die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), wonach u.a. grundsätzlich der Stand der Technik zu beachten ist. Über die technischen Anforderungen hinaus verpflichten die gesetzlichen Vorschriften Diensteanbieter dazu, bestimmte Informationen in barrierefreier Form zugänglich zu machen.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und Beschreibungen und Erläuterungen zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung
BMW bietet auf seiner Website verschiedene Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (nachfolgend "Dienste") an, die es Kunden ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen online zu erwerben. Die verfügbaren Dienste werden im Folgenden beschrieben.
Webumfänge, die nicht Bestandteil der beschriebenen Dienste sind, sind ggf. (noch) nicht vollständig barrierefrei.
Vermietung
Kunden können über den Rent A Ride Experience Finder ein Fahrzeug einer gewünschten Modellreihe bei einem eingetragenen Rent A Ride Partner mieten. Hierfür müssen Kunden ihre persönlichen Daten angeben, das gewünschte Datum mit Uhrzeit und den BMW Motorrad Rent A Ride Partner, bei dem die Miete stattfinden soll, auswählen.
Die Verfügbarkeit der Modelle kann je Rent A Ride Partner variieren.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die BMW AG ist auf vielfältige Weise bestrebt, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen und für den Einsatz assistiver Technologien vorzubereiten. Hierzu werden in der Entwicklung der Webseiten die technischen Standards der Europäischen Norm EN 301 549 und die darin referenzierten Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in den Konformitätsniveaus A und AA erfüllt.
Auf den relevanten Unterseiten der Webseite werden zudem die nach dem BFSG erforderlichen Informationen in barrierefreier Weise zur Verfügung gestellt.
Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen Magdeburg.
Feedback und Kontakt
Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.